Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der retail butlers GmbH für die Überlassung von Software, die Bereitstellung von SaaS-Leistungen sowie damit verbundene Beratungs-, Schulungs- und Supportleistungen rund um SUMWARE POS.
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der retail butlers GmbH, Fuchsweg 3/1, 5400 Hallein, Österreich (FN 487656 t, LG Salzburg), im Folgenden „Auftragnehmerin", und ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber") betreffend die Überlassung von Software, Software-as-a-Service-Leistungen (SaaS), Wartung, Support, Schulung und Beratung, insbesondere im Zusammenhang mit dem Kassensystem SUMWARE POS.
1.2. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3. Die AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinn des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Sofern Verbrauchergeschäfte vorliegen, gelten die zwingenden Bestimmungen des KSchG und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) vorrangig; in diesem Fall sind anderslautende Klauseln dieser AGB nur insoweit anwendbar, als sie den zwingenden Verbraucherschutzvorschriften nicht widersprechen.
1.4. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsabschluss
2.1. Angebote der Auftragnehmerin sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet, freibleibend und unverbindlich. Preisangaben auf der Website, in Broschüren oder anderen Werbematerialien stellen keine verbindlichen Angebote im Rechtssinn dar.
2.2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin oder durch die tatsächliche Erbringung der Leistung zustande. Als Schriftform gilt auch die Übermittlung per E-Mail.
2.3. Kostenvoranschläge sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, entgeltlich (§ 1170a ABGB) und unverbindlich. Eine Überschreitung um bis zu 15 % gilt als genehmigt; bei darüber hinausgehenden Mehrkosten verständigt die Auftragnehmerin den Auftraggeber unverzüglich.
3. Leistungsumfang
3.1. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung, dem Angebot oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
3.2. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung qualifizierter Subunternehmer zu bedienen. Eine Übertragung des gesamten Vertragsverhältnisses auf Dritte bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, sofern nicht ein Übergang im Rahmen einer Gesellschaftsumstrukturierung erfolgt.
3.3. SUMWARE POS wird, soweit nicht anders vereinbart, im Browser bzw. als Web-Applikation bereitgestellt. Mindestanforderungen an die Endgeräte und an die Internetverbindung des Auftraggebers ergeben sich aus der jeweils gültigen technischen Dokumentation.
3.4. Erweiterungswünsche oder Änderungsanforderungen des Auftraggebers („Change Requests") bedürfen einer gesonderten Beauftragung und werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen der Auftragnehmerin verrechnet.
4. Nutzungsrechte an Software
4.1. Die Auftragnehmerin räumt dem Auftraggeber an SUMWARE POS und sonstiger überlassener Standardsoftware ein nichtausschließliches, nicht übertragbares, räumlich unbeschränktes und zeitlich auf die Vertragsdauer befristetes Nutzungsrecht ein. Eine Unterlizenzierung ist nicht zulässig.
4.2. Das Nutzungsrecht ist auf die vereinbarte Anzahl an Nutzern, Kassenplätzen, Standorten oder Mandanten beschränkt. Eine Erweiterung bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
4.3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), soweit dies nicht durch zwingendes Gesetz (insbesondere §§ 40d, 40e UrhG) gestattet ist. Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen und Lizenzhinweise dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
4.4. Alle Rechte an Quellcodes, Konzepten, Dokumentationen, Grafiken und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei der Auftragnehmerin bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Bei Individualsoftware wird, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wird, lediglich ein Werknutzungsrecht im Sinn der vorstehenden Absätze eingeräumt; eine Übertragung des Werknutzungsrechts oder eine ausschließliche Lizenz erfolgt nicht.
5. SaaS-Leistungen, Verfügbarkeit & Wartung
5.1. Soweit Leistungen als Software-as-a-Service erbracht werden, schuldet die Auftragnehmerin die Bereitstellung der jeweils aktuellen Version der Software über das Internet sowie eine angemessene Service-Verfügbarkeit.
5.2. Die Auftragnehmerin gewährleistet eine durchschnittliche Verfügbarkeit des SaaS-Dienstes von 98 % im Jahresmittel, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums. Ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartungsarbeiten sowie Ausfälle, die auf höhere Gewalt, Störungen außerhalb der Einflusssphäre der Auftragnehmerin (insb. Internetverbindung des Auftraggebers, Stromausfall, Drittanbieter) oder Verschulden des Auftraggebers zurückzuführen sind.
5.3. Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, in nutzungsarmen Zeiten durchgeführt und mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt.
5.4. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Funktionsumfang, Bedienoberfläche und technische Realisierung weiterzuentwickeln, sofern der vertraglich geschuldete Gesamtcharakter der Leistung dadurch nicht wesentlich verändert wird.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1. Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und in der vereinbarten Form unentgeltlich zur Verfügung.
6.2. Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der von ihm übermittelten Daten verantwortlich und verpflichtet sich, keine Inhalte zu verarbeiten, die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.
6.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten, gegen unbefugten Zugriff zu schützen und die Auftragnehmerin im Fall des Verlusts oder eines vermuteten Missbrauchs unverzüglich zu informieren.
6.4. Der Auftraggeber sorgt für eine geeignete Systemumgebung (Hardware, Betriebssystem, Internetverbindung, Browser, Drucker, ggf. Registrierkassen-Hardware) sowie für regelmäßige Datensicherungen, soweit die Datensicherung nicht vertraglich ausdrücklich der Auftragnehmerin übertragen wurde.
6.5. Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig, so verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen entsprechend. Daraus entstehende Mehraufwände werden nach Aufwand verrechnet.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1. Es gelten die in der Auftragsbestätigung oder im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preisangaben verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2. Laufende Entgelte (Lizenz-, SaaS-, Wartungs- oder Supportgebühren) werden im Voraus monatlich oder jährlich in Rechnung gestellt, je nach Vereinbarung. Sonstige Leistungen werden nach Erbringung abgerechnet.
7.3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 456 UGB für unternehmensbezogene Geschäfte) verrechnet; gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Zinssatz nach § 1000 ABGB. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere Mahn- und Inkassokosten, bleibt vorbehalten.
7.4. Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, nach erfolgloser Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist die Erbringung weiterer Leistungen einzustellen und die Zugänge zu den vertragsgegenständlichen Diensten zu sperren. Vertraglich vereinbarte Entgelte bleiben hiervon unberührt.
7.5. Aufrechnung gegen Forderungen der Auftragnehmerin ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
7.6. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, laufende Entgelte einmal jährlich, frühestens zwölf Monate nach Vertragsabschluss, im Ausmaß der Veränderung des vom Statistischen Zentralamt verlautbarten Verbraucherpreisindex (VPI) zu valorisieren. Schwankungen bis 3 % bleiben unberücksichtigt.
8. Lieferung, Leistungstermine, Annahme
8.1. Liefer- und Leistungstermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Fixtermine vereinbart wurden.
8.2. Bei vereinbarten Teilleistungen ist die Auftragnehmerin zu Teillieferungen und Teilabrechnungen berechtigt.
8.3. Vom Auftraggeber gewünschte nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen verlängern die Lieferfrist angemessen.
9. Gewährleistung
9.1. Die Auftragnehmerin gewährleistet, dass die überlassene Software bei bestimmungsgemäßer Verwendung im Wesentlichen den in der jeweiligen Leistungsbeschreibung dokumentierten Funktionen entspricht. Eine Eignung für einen bestimmten, vom Standard abweichenden Verwendungszweck wird nur dann gewährleistet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
9.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt im unternehmensbezogenen Geschäftsverkehr sechs Monate ab Übergabe bzw. Bereitstellung. Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.
9.3. Der Auftraggeber, der Unternehmer ist, hat erkannte Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach Lieferung, schriftlich zu rügen (§ 377 UGB). Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Erkennbarkeit zu rügen.
9.4. Gewährleistungsansprüche umfassen primär das Recht auf Verbesserung bzw. Austausch innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt die Verbesserung oder der Austausch fehl, kann der Auftraggeber Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, Wandlung verlangen.
9.5. Keine Mängel sind Fehler, die auf unsachgemäße Behandlung, Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter, ungeeignete Systemumgebung, höhere Gewalt oder die Verwendung mit nicht freigegebener Hard- oder Software zurückzuführen sind. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
9.6. Bei SaaS-Leistungen ist die Auftragnehmerin verpflichtet, gemeldete Mängel im Rahmen der vereinbarten Service-Levels innerhalb angemessener Frist zu beheben.
10. Haftung
10.1. Die Auftragnehmerin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin gegenüber Unternehmern nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.2. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
10.3. Die Gesamthaftung der Auftragnehmerin aus dem Vertragsverhältnis ist gegenüber Unternehmern pro Schadensereignis auf das im jeweils vorangegangenen Vertragsjahr für die betroffene Leistung tatsächlich vereinnahmte Entgelt begrenzt.
10.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nicht gegenüber Verbrauchern, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
10.5. Schadenersatzansprüche von Unternehmern verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers, jedenfalls innerhalb von drei Jahren ab dem schädigenden Verhalten.
10.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine angemessene und dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung durchzuführen. Im Schadensfall haftet die Auftragnehmerin nur für jenen Aufwand, der zur Wiederherstellung der Daten aus ordnungsgemäß erstellten Sicherungskopien erforderlich ist.
11. Datenschutz
11.1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes (DSG).
11.2. Verarbeitet die Auftragnehmerin im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art 28 DSGVO ab.
11.3. Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Auftragnehmerin als Verantwortliche finden sich in der Datenschutzerklärung.
12. Geheimhaltung
12.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbefristet vertraulich zu behandeln, ausschließlich für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben.
12.2. Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits vor Mitteilung bekannt waren oder ihr von dritter, zur Weitergabe berechtigter Seite zugänglich gemacht wurden, sowie Informationen, die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
12.3. Die Auftragnehmerin darf den Auftraggeber zu Referenzzwecken (Namensnennung, Logo, Kurzbeschreibung des Projekts) nennen, sofern der Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht.
13. Vertragsdauer und Kündigung
13.1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Dauerschuldverhältnisse (insbesondere SaaS- und Wartungsverträge) auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
13.2. Verträge können von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres ordentlich gekündigt werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
13.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei (a) Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 30 Tagen nach Mahnung, (b) erheblicher Verletzung vertraglicher Pflichten, die trotz Abmahnung und Setzung einer angemessenen Frist nicht behoben wird, oder (c) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Vertragspartei bzw. Abweisung mangels kostendeckenden Vermögens.
13.4. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Als Schriftform gilt auch die Übermittlung per E-Mail.
13.5. Nach Vertragsende stellt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen seine Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung. Danach ist die Auftragnehmerin berechtigt und nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen verpflichtet, die Daten zu löschen.
14. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die der Auftragnehmerin die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streik, weiträumige Strom- oder Internetausfälle sowie Störungen bei Vorlieferanten und Cloud-Providern), berechtigen die Auftragnehmerin, die Leistung um die Dauer der Behinderung zu verschieben. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dadurch Schadenersatzansprüche entstehen.
15. Widerrufsrecht für Verbraucher
15.1. Verbrauchern im Sinn des KSchG steht bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein Rücktrittsrecht nach den Bestimmungen des FAGG zu. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss.
15.2. Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, sowie bei der Erbringung von Dienstleistungen erlischt das Rücktrittsrecht vorzeitig, wenn der Verbraucher dem Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bestätigt hat.
15.3. Der Rücktritt ist formfrei möglich; eine schriftliche Erklärung an office@retail-butlers.at ist ausreichend.
16. Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
17. Schlussbestimmungen
17.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
17.2. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz der Auftragnehmerin in Hallein.
17.3. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das für 5400 Hallein sachlich zuständige Gericht vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gilt § 14 KSchG.
17.4. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen vom Schriftformerfordernis selbst.
17.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
17.6. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Rechtsfolge wird der Auftraggeber in der Mitteilung gesondert hingewiesen.